Das Oberste Gericht wies die Kassationsbeschwerde einer Gesellschaft ab, die eine der größten Holdinggesellschaften in Polen leitet, in einer Sache, in der sie von einem Mandanten der Kanzlei die Zahlung eines Betrages von über 130.ooo.ooo PLN forderte. Die Kanzlei vertrat den Mandanten vom erstinstanzlichen Verfahren, das mit der Abweisung der Klage vor dem Bezirksgericht endete, über das zweitinstanzliche Verfahren, in dem das Berufungsgericht die Berufung des Gegners zurückwies, bis hin zur erfolgreichen Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof. In der Rechtssache ging es um eine Reihe komplizierter zivil- und gesellschaftsrechtlicher Fragen, wie z.B. die Fragen des Erfordernisses der Ursächlichkeit eines Vertrages, des Scheingeschäftes, die Fragen der Auslegung eines Vertrages über die Ausgabe virtueller Aktien (sog. phantom shares) und schließlich die Fragen der Auslegung des Art. 378 des polnischen Gesetzbuches der Handelsgesellschaften im Zusammenhang mit der Verpflichtung zu seiner Anwendung auf Verträge, nach denen eine Aktiengesellschaft zur Zahlung von Geldleistungen an ein Vorstandsmitglied verpflichtet ist oder die Möglichkeit der Anwendung des Art. 17 des polnischen Gesetzbuches der Handelsgesellschaften zur Beurteilung der Folgen des Fehlens eines in Art. 378 des polnischen Gesetzbuches der Handelsgesellschaften genannten Beschlusses.
Aktenzeichen: III CSKP 148/21