Spezialisierungen

Womit können wir Ihnen helfen?

Spezialisierungen

Rechtsstreitigkeiten

Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten in Streitigkeiten im weit verstandenen Zivil- und Verwaltungsrecht. Wir nahmen seit Beginn unseres Bestehens an über 2.000 Verfahren teil; in einigen von ihnen überschritt der Wert des Streitgegenstandes 100.000.000 PLN. Im Rahmen des erstgenannten Bereichs sind wir als Rechtsanwälte in Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsstreitigkeiten tätig. Dazu gehören Streitigkeiten betreffend das Eigentum (insbesondere die Abschaffung des Miteigentums und Erbabteilung), den Schutz des geistigen Eigentums (Wettbewerbsverletzung), den Schutz der Persönlichkeits- und Gesellschaftsrechte (darunter Aufhebung von Beschlüssen und Ausschluss eines Gesellschafters), die Abstimmung des Inhalts in den Grundbüchern und die Zahlung, darunter Entschädigungszahlung. In späteren Phasen unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten dabei, in den Besitz der durch eine gerichtliche Entscheidung gewährten Leistungen zu gelangen. Im Rahmen des zweiten Bereichs übernehmen wir für unsere Mandanten Maßnahmen in Verwaltungs- und Gerichtsverwaltungsverfahren auf dem Gebiet des Baurechts, des Raumordnungsrechts, des Wasserrechts, des Energierechts, des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter, des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten, der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes, des Gesetzes über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer und des Reprivatisierungsrechts.

Dienstleistungen für Unternehmen

Im Rahmen unserer laufenden Betreuung bieten wir den Unternehmern umfassende Beratung in allen Fragen, die juristisches Fachwissen und die Gewährleistung von Rechtssicherheit erfordern. Wir beschäftigen uns mit der Vorbereitung von Vertragsentwürfen im Wirtschaftsverkehr, darunter von Handelsverträgen und Verträgen im Bereich des Arbeitsrechts, Entwürfen von gesellschaftsinternen Dokumenten wie Satzungen, Regelungen über die Funktionsweise von Gesellschaftsorganen oder Arbeitsregelungen. Wir beraten zu aktuellen Fragen der Unternehmensgründung und -führung, einschließlich der notwendigen Umsetzung von Lösungen, die sich aus Änderungen des rechtlichen Status ergeben (sog. Compliance). Wir erstellen Gutachten und verhandeln Verträge mit Banken (Kredit-, Factoringverträge, usw.) und Brokerfirmen. Wir unterstützen unsere Mandanten, die als Gesellschaften tätig sind, bei Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen, Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie bei der Ausarbeitung der von diesen Organen zu fassenden Beschlüsse und anschließend bei deren Eintragung in das Nationale Gerichtsregister. Um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten, arbeiten wir mit externen Buchhaltungsspezialisten und Wirtschaftsprüfern zusammen. Bei der Umsetzung von Projekten mit etwaigen finanziellen Auswirkungen berücksichtigen wir stets auch steuerliche Aspekte. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Kontakten mit den Verwaltungsbehörden und vertreten sie vor Behörden und Gerichten aller Instanzen.

Geistiges Eigentum und DS-GVO

Das Recht des geistigen Eigentums, insbesondere das Urheberrecht, ist eine unserer führenden Spezialisierungen. Für unsere Mandanten aus der kreativen Branche erstellen wir Gutachten, erarbeiten und verhandeln Verträge, Vergleiche, Wettbewerbs- oder Veranstaltungsregelungen, beraten sie in rechtlichen und urheberrechtlichen Fragen, die ihnen im Geschäftsalltag begegnen, führen Audits in diesem Bereich durch, identifizieren spezifische Risikofelder, bereiten Schulungen (auch in Form von Workshops) vor und vertreten sie bei Bedarf in Mediations- oder Gerichtsverfahren vor Behörden und Gerichten aller Instanzen. Zu unseren Mandanten gehören Autoren (Schriftsteller, Regisseure, Drehbuchautoren, Grafiker, Maler, Übersetzer, Fotografen, Programmierer), Verlage (auch Fachverlage, z.B. wissenschaftliche Verlage), Architekturbüros, Werbe- und Kreativagenturen, Eventagenturen, Unternehmen, die neue Technologien einführen, Designfirmen und Verbände zur kollektiven Verwaltung von Urheberrechten. Die Wirtschaftstätigkeit im 21. Jahrhundert kann im Zeitalter der digitalen Transformation nicht auf Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums, und somit auch nicht auf Dienstleistungen im Bereich des Informationsschutzrechts verzichten. Das Interesse der Klienten an Fragen des Informationsschutzes (seine Vertraulichkeit und Integrität) und des Schutzes personenbezogener Daten nimmt allmählich zu, insbesondere nach dem Inkrafttreten der allgemeinen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Kanzlei implementiert die Vorschriften der DSGVO sowie der Informationssicherheit und -vertraulichkeit für Mandanten aus vielen Branchen (z.B. Medizin, Architektur, Online-Verkauf oder Immobilienagenturen). Wir gehen diese Fragen wie auch andere immer umfassend an. Zuerst bereiten wir ein Audit hinsichtlich der Anpassung an die geltenden Vorschriften vor, dann erstellen wir eine Reihe von Dokumenten, die den Bedürfnissen und Besonderheiten der Branche, in der der Klient tätig ist, gewidmet sind und spezifische organisatorische Lösungen beim Klienten berücksichtigen; ganz zum Schluss helfen wir bei der erfolgreichen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren vor dem Vorsitzenden des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten sowie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich.

Bauinvestitionen

Die Kanzlei bietet umfassende Beratung für Unternehmer, die eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Bauinvestitionen ausüben (Bauträger, Bauunternehmen, Subunternehmer, Hersteller von Ausbaumaterialien). Das Spektrum unserer Leistungen umfasst die rechtliche Betreuung in der Phase der Investitionsplanung (Überprüfung des Rechtsstatus der Grundstücke, ihre Klassifizierung im örtlichen Raumordnungsplan, die etwaige Notwendigkeit der Erlangung einer Entscheidung über die Entwicklungsbedingungen und die Flächennutzung, usw.), ihre Durchführung (Vorbereitung bzw. Erlangung der erforderlichen Dokumente: Investitionsverträge, Verträge über Bauarbeiten, Verträge mit Architekten, Subunternehmern oder Lieferanten von Baumaterialien, Vereinbarungen mit Nachbarn, Bescheinigungen über die Klassifizierung von Grundstücken; Vertretung der Investoren in Verwaltungs- und Gerichtsverwaltungsverfahren bezüglich der im Architektur- und Bauprozess ergangenen Entscheidungen) sowie die Zugänglichmachung und den Verkauf. Wir arbeiten dabei eng mit namhaften Notariaten, Architekturbüros, Vermessungsingenieuren und Immobiliengutachtern zusammen. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchführung komplexer Prozesse im Zusammenhang mit Investitions- und Bauprojekten und vertritt sowohl deren Investoren, Auftragnehmer als auch Begünstigte (Käufer von fertigen Wohn-, Dienstleistungs- oder Industrieinvestitionen).

Grenzüberschreitende Erbschaften

Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Betreuung ausländischer Klienten, deren Verwandte ihr Vermögen in Polen hinterließen, sowie in der Betreuung polnischer Staatsangehörigen, die ihren Besitz im Ausland haben und Unterstützung bei dessen Veräußerung im Todesfall benötigen. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Fragen der Erlangung des Europäischen Nachlasszeugnisses und beraten polnische Erben, deren Verwandte ihr Vermögen im Ausland vererbt haben, in Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit (d.h. wir helfen bei der Bestimmung des für den Erwerb der Erbschaft zuständigen Gerichts); wenn sich herausstellt, dass es sich um ein ausländisches Gericht handelt, unterstützen wir unsere Mandanten bei Kontakten mit ausländischen Anwaltskanzleien. Wir vertreten sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker, Vormunde und Nachlassverwalter; wir beraten darüber hinaus in Fragen der Erbschaftsbesteuerung in Polen. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit Ahnenforschungsinstituten in Europa und der ganzen Welt zusammen, die uns in Fällen unterstützen, in denen es notwendig ist, die noch verbliebenen Erben zu ermitteln oder in ausländischen Archiven oder Ämtern Nachforschungen anzustellen und Dokumente aus diesen Stellen zu beschaffen, um Nachlassverfahren abzuschließen. Darüber hinaus arbeiten wir mit ausländischen Rechtsanwaltskanzleien zusammen, die sich auf die Abwicklung von Erbschaftsfällen spezialisieren, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Beschleunigung der Angelegenheiten beiträgt, in denen das polnische Gericht das materielle Recht eines fremden Landes anwenden muss, das auf die Erbfolge anwendbar ist (oder auf die Beurteilung der Wirksamkeit anderer rechtlicher Umstände, die sich auf die Erbschaftsabwicklung auswirken können, wie z.B. die Erbannahme oder -abschlagung).

Immobilienhandel

Viele unserer Klienten kaufen oder verkaufen Immobilien entweder gelegentlich oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit (wir betreuen sowohl Investoren als auch Bauträger und Immobilienmakler). Im Rahmen der Beratung bieten wir unseren Klienten in diesem Bereich umfassende rechtliche Unterstützung an. Wir bestimmen den Rechtsstatus eines Grundstücks (wir führen ein Audit des Grundstücks durch, um Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb – wie Ansprüche Dritter, darunter etwaige Reprivatisierungsansprüche – zu prüfen), wir entwickeln – unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte – Konzepte zur Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie zur Absicherung einer bestimmten Transaktion, wir begutachten und erstellen Vertragsentwürfe oder andere Dokumente, die sich auf den weit gefassten Immobilienverkehr (Verträge mit einem Vermittler, Treuhand-, Verkäufs-, Schenkungs, Tausch-, Erschließungs-, Reservierungs-, Vorverträge) sowie auf die Vermietung (Verpachtung oder Nutzung) von Immobilien und deren Verwaltung beziehen. Darüber hinaus beraten oder vertreten wir unsere Mandanten bei der Verhandlung von Verträgen (mit Auftragnehmern, Finanziers und Versicherern) sowie bei der Einholung entsprechender Genehmigungen und Erlaubnisse (z.B. zum Erwerb von Immobilien durch Ausländer oder zur Aufteilung oder Zusammenlegung von Immobilien) und koordinieren den Prozess des Vertragsabschlusses selbst (in Zusammenarbeit mit einem Notar, sofern die Form einer notariellen Urkunde erforderlich ist).