Die Kanzlei hat vor kurzem ein weiteres positives Urteil des Berufungsgerichts in Krakau, 1. Zivilkammer, im Fall eines Kreditnehmers erhalten, der für seine Rechte im sogenannten „Frankierungsfall“ kämpft.
Im Juni 2023 erhielt der Mandant der Kanzlei eine positive Entscheidung in einem Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht – dem Bezirksgericht in Krakau in einem Rechtsstreit über einen im Jahr 2009 mit der Deutschen Bank Polska S.A. mit Sitz in Warschau abgeschlossenen Darlehensvertrag in Schweizer Franken. Der Darlehensvertrag wurde für ungültig erklärt. Das Bezirksgericht in Krakau verpflichtete die Bank, dem Mandanten der Kanzlei den Betrag von über 260.000,00 PLN und den Gegenwert von über 250.000,00 CHF sowie die Zinsen und die Verfahrenskosten zu erstatten. Damit wurde der Forderung des Mandanten der Kanzlei auf Rückzahlung der ihm zustehenden Beträge stattgegeben. Das Berufungsverfahren änderte nichts an dem positiven Urteil.
Ref. Nr. I ACa 5501/23; I C 1878/21