Am 26. März 2024 fand in Warschau das vom Ministerium für Kultur und Nationales Erbe organisierte 9. Forum für Urheberrecht statt. Als Vertreterin von Kopipol, der polnischen Organisation für kollektive Verwaltung von Urheberrechten wissenschaftlicher und technischer Autoren, nahm die Partnerin der Kanzlei, Dr. Anna-Maria Niżankowska-Horodecka, am Forum teil.
In ihrem Beitrag auf dem Forum formulierte sie mehrere – für die Gemeinschaft der wissenschaftlichen und technischen Urheber bedeutsame – Forderungen hinsichtlich notwendiger Änderungen im polnischen Rechtssystem. Die zentrale Forderung ist die Erweiterung des Katalogs der reprografischen Geräte, für die Hersteller und Importeure eine Abgabe für die erlaubte Privatkopie entrichten müssen. Dieser Katalog wurde seit über 13 Jahren nicht aktualisiert und umfasst daher nicht die Geräte, die heutzutage häufig für Privatkopien verwendet werden (z.B. Smartphones, Laptops usw.). Eine weitere Forderung betrifft die Anpassung des Auskunftsanspruchs – ein äußerst wichtiges Instrument für die tägliche Arbeit der Organisationen für kollektive Verwaltung von Urheberrechten. Hier besteht ein Bedarf an einer genaueren Abgrenzung zwischen dem Recht auf Informationsbeschaffung und den Regelungen zum Schutz vertraulicher Informationen (z.B. den Vorschriften über verschiedene Berufsgeheimnisse). Wünschenswert wäre auch die Einführung von Instrumenten, die es diesen Organisationen ermöglichen, die erhaltenen Informationen zu überprüfen (in der heutigen Welt ist dies oft nur mit spezifischem Fachwissen im Bereich Informatik oder Finanzen möglich).
Die von den Forumsteilnehmern vorgebrachten Forderungen stellen nach Angaben des Veranstalters eine wichtige Stimme der Kreativgemeinschaft dar und sollen bei den gesetzgeberischen Arbeiten berücksichtigt werden.