Das Berufungsgericht in Krakau hat mit Urteil vom 6. August 2025 die Berufungen der beklagten Bank und des Nebenintervenienten auf Seite der Beklagten – der Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft – gegen das Urteil des Bezirksgerichts Krakau vom 13. April 2023, das für die Mandantin der Kanzlei in vollem Umfang günstig war, zurückgewiesen.
Die Mandantin der Kanzlei forderte von der Bank die Rückzahlung von fast 250.000 PLN für zu Unrecht von der Bank von ihrem Konto abgezogene Beträge, die sie zuvor von der Agentur für die Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft als Zinszuschuss für einen Investitionskredit zum Kauf von landwirtschaftlichen Flächen erhalten hatte. Die Bank kam zu Unrecht zu dem Schluss, dass die Mandantin den Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt habe, und beschloss, die überwiesenen Zuschüsse auf der Grundlage einer willkürlichen und nicht mit den Bestimmungen des Kreditvertrags vereinbaren Entscheidung zurückzufordern. Die Bank behauptete fälschlicherweise, dass die Mandantin der Kanzlei die landwirtschaftliche Tätigkeit auf den erworbenen Grundstücken eingestellt habe, und zwar aufgrund einer Änderung des Antragstellers in den jährlich eingereichten Anträgen auf sogenannte Flächenprämien. Nach Ansicht der Bank war die Mandantin der Kanzlei verpflichtet, die landwirtschaftlichen Flächen persönlich zu nutzen.
Aufgrund der von der Mandantin der Kanzlei eingereichten Klage verurteilte das Bezirksgericht Krakau die Bank zur Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Kreditgebühren zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten und erkannte unter anderem an – wie die Kanzlei argumentierte – dass der Gläubiger eine persönliche Leistung vom Schuldner nur dann verlangen kann, wenn sich dies aus dem Inhalt der Rechtshandlung, aus dem Gesetz oder aus der Art der Leistung ergibt (Art. 356 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches). In diesem Fall lag keine dieser Voraussetzungen vor. Die Berufungen wurden vom Berufungsgericht vollständig zurückgewiesen, das der Mandantin der Kanzlei auch die Erstattung der Kosten des Berufungsverfahrens zusprach. Letztendlich erhielt die Mandantin der Kanzlei – mit Zinsen und Kosten – über 400.000 PLN.
Aktenzeichen: I C 2593/20; I ACa 1894/23