Die Kanzlei hat vor kurzem ein positives Urteil des Berufungsgerichts in Krakau, 1. Zivilkammer, im Fall eines Kreditnehmers erhalten, der für seine Rechte im sogenannten „Frankierungsfall“ kämpft.
Im Dezember 2022 gewann die Mandantin der Kanzlei einen Rechtsstreit mit der Bank BNP Paribas Bank Polska S.A. mit Sitz in Warschau als Rechtsnachfolger der Bank Gospodarki Żywnościowej S.A. in Warschau über einen Kreditvertrag vom Juni 2008. Das Bezirksgericht in Krakau erklärte den auf Schweizer Franken lautenden Darlehensvertrag für ungültig. Die Bank wurde verpflichtet, der Mandantin der Kanzlei einen Betrag von fast 600.000 PLN nebst Zinsen und Prozesskosten zu erstatten. Damit hat das Gericht der Zahlungsklage der Mandantin der Kanzlei in vollem Umfang stattgegeben und das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses aus dem Darlehensvertrag – auch für die Zukunft – festgestellt.
Zur Begründung der Rechtmäßigkeit der Forderungen der Mandantin der Kanzlei verwies das Gericht auf unzulässige Klauseln in Darlehensverträgen und wies darauf hin, dass diese für die Darlehensnehmer ungünstig sind und den Darlehensvertrag ungültig machen.
Aktenzeichen: I ACa 699/23; I C 1435/22