Die Kanzlei hat einen weiteren Frankierungsfall rechtskräftig gewonnen. Diesmal in einer Klage der Bank Millennium gegen die Mandanten der Kanzlei – Kreditnehmer, die im Jahr 2007 einen Kreditvertrag in Schweizer Franken mit der Bank abgeschlossen hatten.
Angesichts der Rückzahlungsprobleme kündigte die Bank den Kreditnehmern den Kreditvertrag. Daraufhin wurden die Kreditnehmer in Absprache mit der Bank gezwungen, die geliehene Immobilie zu verkaufen. Obwohl sie den Verkaufspreis an die Bank zahlten, vertrat die Bank die Auffassung, dass der Kredit nicht vollständig zurückgezahlt worden sei, und verklagte die Mandanten der Kanzlei auf Zahlung des fehlenden Anteils von über 100.000 PLN.
Das Bezirksgericht Kraków wies mit Urteil vom 13. April 2022 die Klage der Bank ab und sprach den Mandanten der Kanzlei die Kosten des Verfahrens zu. Das Gericht akzeptierte die Argumentation der Kanzlei, dass der Kreditvertrag verbotene Vertragsklauseln in Bezug auf Währungsumrechnungen bei der Auszahlung und Rückzahlung des Kredits enthält. Folglich stimmte es den Kreditnehmern zu, dass sie nicht verpflichtet waren, einen Betrag an die Bank zu zahlen.
Dieses Urteil wurde durch das Urteil des Berufungsgerichts in Krakau vom 28. Mai 2024 bestätigt, das die Berufung der Bank zurückwies und den Kreditnehmern die Kosten des Verfahrens in der Berufungsinstanz zusprach.
Aktenzeichen: I ACa 941/22