Über die Kanzlei
Geschichte
Nicht nur ein guter Start
Die Anwaltskanzlei “Nizankowska, Szumielewicz – Adwokaci” wurde im November 2007 gegründet. Sie entstand durch den Zusammenschluss zweier individuellen Kanzleien: der Kanzlei der Rechtsanwältin Katarzyna Szumielewicz (seit Oktober 2003 bestehend) und der Kanzlei der Rechtsanwältin Dr. Anna-Maria Niżankowska-Horodecka (seit November 2005 bestehend). Im Mai 2015 wurde dann der Rechtsberater Dr. Sergiusz Szuster zum Kanzleipartner und seitdem firmiert die Kanzlei unter dem Namen „Niżankowska, Szumielewicz, Szuster – Rechtsanwälte und -berater“ Partnergesellschaft. Seit Mai 2022 firmiert die Kanzlei nach dem Ausscheiden der Partnerin Katarzyna Szumielewicz als „Niżankowska-Horodecka, Szuster – Adwokaci i Radcowie Prawni“.
Die Kanzlei entwickelt sich ständig weiter, da die Mitglieder unseres Teams ihre Kompetenzen ständig erweitern. Wir sind allerdings eine Boutique-Anwaltskanzlei – uns liegt es nicht daran, dass unser Team groß ist, sondern vielmehr daran, dass es aus gut ausgebildeten, einfühlsamen Menschen besteht, die die geschäftlichen Bedürfnisse und persönlichen Erwartungen unserer Klienten nachvollziehen können. Bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen arbeiten wir mit erfahrenen Notaren, Steuerberatern und anderen Spezialisten aus komplementären Bereichen zusammen. Damit können wir unseren Klienten umfassende Dienstleistungen anbieten und so sparen wir ihre Zeit. Wir betreuen Klienten aus ganz Polen, und wenn sie es sich wünschen, auch in ihrem Firmensitz. Dank einer effizienten Arbeitsorganisation, Fremdsprachenkenntnissen und der Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien betreuen wir auch Firmen und Privatpersonen aus dem Ausland.
Jedem Projekt oder Fall wird ein dediziertes Team zugewiesen, das von einem der Partner koordiniert wird, und indessem Rahmen bestimmte Aufgaben den zuständigen Personen entsprechend ihren Kompetenzen und Fähigkeiten übertragen werden. Dadurch wird nicht nur eine effiziente und professionelle Rechtsberatung für die Klienten gewährleistet, sondern auch ein ständiger, laufender Kontakt mit Personen, die sich innerhalb eines bestimmten Falles oder Projektes orientieren.
Klienten
Unsere Dienstleistungen nehmen folgende Klientengruppen in Anspruch
Kleine und mittelgroße Unternehmen
Bauträger
Architekten und Schöpfer
Wohngemeinschaften
Individuelle Klienten
Werbeagenturen
Bądź na bieżąco
Aktualności
- 28 Mai 2024 - Weiteres positives Urteil in einem Frankierungsfall
- 14 März 2024 - Ein weiteres positives urteil in der frankierungsklage
- 31 Oktober 2023 - Positives urteil in der frankierungsklage
- 9 Juni 2022 - Positives Urteil des Berufungsgerichts
- 27 Mai 2022 - Positives Urteil des Berufungsgerichts
- 25 April 2022 - Positives Urteil des Berufungsgerichts
- 18 Februar 2022 - Günstiges Urteil des Berufungsgerichts
- 21 Dezember 2021 - Günstiges Urteil des Bezirksgerichts in der zweiten Instanz
- 21 September 2021 - Günstiges Urteil des Berufungsgerichts
- 5 Juli 2021 - Das Oberste Verwaltungsgericht hat eine Kassationsklage
- 29 Juni 2021 - Positives Urteil des Obersten Gerichtshofs
- 25 Mai 2021 - Günstiges Urteil des Berufungsgerichts
- 18 Februar 2021 - Günstiges Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts
- 1 Februar 2021 - Die Partner unserer Kanzlei sind Mitautoren eines Kommentars
- 26 Januar 2021 - Günstiges Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union
- 21 Januar 2021 - Günstiges Urteil des Obersten Gerichts
Wir kooperieren mit
Umfassende Dienstleistungen
Patent- und Markenanwaltskanzleien
Notariate
Buchhaltungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros
Vermessungsbüros
Genealogiebüros
Immobiliensachverständige
Patent- und Markenanwaltskanzleien
Notariate
Buchhaltungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros
Vermessungsbüros
Genealogiebüros
Immobiliensachverständige
pro bono
Rechtshilfe
In unserer Kanzlei realisieren wir auch Pro-Bono-Aktivitäten. Wir unterstützen unter anderem in Zusammenarbeit mit der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte diejenigen, die sich entscheiden, in Präzedenzfällen oder gesellschaftlich wichtigen Fällen vor Gericht aufzutreten. Unsere Erfahrung konnten wir unter anderem in den folgenden Fällen einsetzen:
- Redefreiheit und das Recht auf Kritik vor dem Verfassungsgerichtshof
- Der Prozess wegen unerwünschter Geburt
- TVP S.A. – Polnisches Fernsehen AG – hat die Persönlichkeitsrechte der berühmten Regisseurin verletzt
- Der Prozess der Gymnasiasten wegen Schutz der Persönlichkeitsrechte gegen Herrn Prof. Ryszard Legutka
- Amicus Curiae der Journalistengesellschaft im Fall PIS gegen Herrn Prof. Wojciech Sadurski
- Dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage bezüglich der Diskriminierung beim bestehenden Arbeitsverhältnis
Im Mai 2009 erhielt die Partnerin der Kanzlei, Rechtsanwältin Dr. Anna-Maria Niżankowska-Horodecka, eine Auszeichnung in der 6. Ausgabe des Pro-Bono-Anwaltswettbewerbs 2008. Dieser Wettbewerb wird von der Stiftung der Juristischen Rechtsberater und der Republik Polen unter der Schirmherrschaft des Obersten Anwaltsrates und des Nationalen Rates der Rechtsberater organisiert. Das Ziel des Wettbewerbs ist es, Personen auszuzeichnen, deren Aktivitäten, Engagement und Beitrag zur Förderung der noblen Idee des Pro-Publico-Bono-Juristen besondere Anerkennung verdienen.